Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vom 24. Februar 2016 wurde der Lohnsteuereinbehalt von 40 % auf 100 % angehoben. Das Gesetz ist mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 3. Mai 2016 in Kraft getreten. Die Neuregelung kann damit erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg: „Mit dem kompletten Lohnsteuereinbehalt werden kurzfristig Kostenentlastungen für die Reedereien erreicht und Bürokratie abgebaut. Wir schaffen damit eine zentrale Voraussetzung zur Sicherung des seemännischen Know-hows für die maritime Wirtschaft. Mit dem Inkrafttreten ist gleichzeitig die Erwartung verbunden, dass die Reeder zurückflaggen. Das dient der maritimen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere als wichtigem Fährstandort, dem Norden und der gesamten Bundesrepublik. Damit hat sich mein langjähriger Einsatz für diese Lösung gelohnt und einen erfolgreichen Abschluss gefunden.“